Archiv für November 2020

Schriftform? Schriftlich? Wo liegt der Unterschied?

§ 126 BGB mit der amtlichen Überschrift „Schriftform“ regelt in Absatz 1:

Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Wir können festhalten: „Schriftform“ (so die Überschrift) und „schriftliche Form“ (so der Normtext) sind gleichbedeutend.

Doch was ist nun der Unterschied zu „schriftlich“?

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Zur Nutzung von Wikipedia in Gerichtsentscheidungen – ein Beispiel

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 08. Oktober 2014 (Az. 10 ZB 12.2742) unter Randnummer 33 zur Nutzung von Wikipedia folgendes ausgeführt:

„Die Äußerungen des Klägers im Ausland spielen eine Rolle für die Frage, ob vom Kläger Äußerungen wie diejenigen, die zu seiner Ausweisung geführt haben, auch in Zukunft noch zu erwarten sind und ob deshalb von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden kann, die die weitere Aufrechterhaltung des mit der Ausweisung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots rechtfertigt. Dass eine erhebliche Wiederholungsgefahr im Hinblick auf die im Ausland getätigten Äußerungen und Aktivitäten des Klägers besteht, bedarf aber keiner weiteren Aufklärung. Denn dass der Kläger nach wie vor ähnliche Äußerungen wie diejenigen tätigt, die seiner Ausweisung zugrunde gelegen haben, ist offenkundig und bedarf deshalb nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 291 ZPO keines Beweises. Es ist allgemeinkundig, weil sich darüber jeder aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer unterrichten kann (vgl. Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 86 Rn. 96). Abgesehen davon, dass diese Äußerungen, wie die Beklagte und der Vertreter des öffentlichen Interesses selbst ausführlich darlegen, auf der Internetseite des Klägers erfolgen, finden sie sich selbst in Lexikonartikeln über den Kläger (vgl. den ihn betreffenden Wikipedia-Eintrag).“

(Hervorhebung nicht im Original)

Was zeigt eine genauere Betrachtung der Voraussetzungen für „Allgemeinkundigkeit“?

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„1-2-3 genügt nicht“

Vor ein paar Wochen habe ich an einem Oberlandesgericht als Teil der Öffentlichkeit an einer Berufungsverhandlung teilgenommen. In der Verhandlung ging es u.a. um die Frage, ob ein Anspruch im Zusammenhang mit einem Anwaltshaftungsfall bereits verjährt ist. Ein Richter dieses Oberlandesgerichtes war im Rahmen eines PKH-Verfahrens der Auffassung, dass bereits Verjährung eingetreten sei. Der nun im Anwaltshaftungsfall zur Entscheidung in der Sache berufene Senat hat in der mündlichen Verhandlung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei der Entscheidung im PKH-Verfahren etwas schief gelaufen sein müsse. Die Feststellung war: „1-2-3 genügt nicht“. Aber der Reihe nach.

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„Staatsanwältin hat Haftbefehl aufgehoben“

Am 28.07.2019 lief ab 20.15 Uhr in der ARD der Saarbrücker-Tatort „Väter und Söhne“. Um etwa 21.20 Uhr wurde gesagt, dass die Staatsanwältin den Haftbefehl aufgehoben habe. Was lässt sich dazu anmerken? Eine Frage, die sich übrigens auch in einer mündlichen Prüfung als Einstieg eignen könnte …

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Zum 6. Geburtstag des Blogs: Ist die „6“ eine Glückszahl?

Heute feiert mein Blog seinen 6. Geburtstag. Zuerst ist mir zu der Zahl „6“ nichts eingefallen. Deshalb wollte ich dem Ratschlag folgen, der mir beim 4. Geburtstag des Blogs von 123 gegeben wurde, nämlich das Buch von Großfeld „Zeichen und Zahlen im Recht“ zu konsultieren. Das Buch ist bei Google Books weitgehend online, allerdings nicht vollständig. Und da sich in der Online-Version nichts zu der Zahl 6 fand, habe ich natürlich die Printversion eingesehen. Tatsächlich springt das Buch im Inhaltsverzeichnis von „H. Fünf“ (S. 115 ff.) zu „J. Sieben“ (S. 126 ff.). Was tun?

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