Archiv für Juni 2022

Woran erinnert das Sicherheitsetikett?

Heute soll es wieder einmal um eine Jura im Alltag-Beobachtung gehen. Wenn man genau hinschaut, begegnet man nämlich im Alltag ständig juristischen Fragestellungen und kann so das juristische Lernen bequem in den Alltag integrieren. Als ich eine Gesichtsmaske ausgepackt habe, fiel mir dieses Sicherheitsetikett auf. Dieses erinnerte mich an einen Streitstand, den ich aus dem Strafrecht kenne. Worum könnte es gehen?

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Es muss nicht Wucher sein: Wucherähnlich reicht.

Der Bericht in der Bild-Zeitung vom 05.05.2022 mit dem Titel „Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern“ hat uns letzte Woche dazu angeregt, den Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB näher zu betrachten. Wenn man sich mit Wucher beschäftigt, sollte man aber gedanklich nicht bei § 138 Abs. 2 BGB stehen bleiben. Woran sollte man zusätzlich denken?

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Wucher: Objektiver + Subjektiver Tatbestand

Der Bericht in der Bild-Zeitung vom 05.05.2022 mit dem Titel „Krankenschwester ruiniert: So läuft das miese Geschäft mit den Teuer-Büchern„, mit dem wir uns hier im Blog bereits in den letzten Wochen beschäftigt haben, bietet noch weitere Anknüpfungspunkte für Überlegungen. So heißt es in dem Artikel:

„Ist diese Jahresfrist verstrichen oder die Widerrufsbelehrung juristisch in Ordnung, bleibt dem Kunden die Anfechtung des Rechtsgeschäfts wegen Wuchers (§ 138 BGB).

Schneider: „Dieser Weg ist langwieriger, aber keineswegs chancenlos. Es kommt dabei darauf an, in welchem Verhältnis der Wert des verkauften Buches zum Verkaufspreis steht. Soweit die Grenzen von 100 % überschritten wird [sic], liegt der objektive Tatbestand des Wuchers vor.“

Aus diesem Grund holte Schneider bereits zahlreiche Wertgutachten von den Gerichten ein. Der Experte: „Bislang haben die uns bekannten gerichtlich eingeholten Wertgutachten den Standpunkt der Käufer bestätigt, dass ein krasses Missverhältnis vorliegt. […]

Die deutsche Rechtsordnung verbietet es, überteuerte Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.“

Genügt es für die Verwirklichung des Tatbestands des Wuchers tatsächlich, dass „überteuerte Produkte“ verkauft werden?

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