
Ehre, wem Ehre gebührt. Unter Beachtung dieser Maxime wurden hier schon zweimal am Rosenmontag Themen aufgegriffen, die der besonderen Stimmung dieses Tages Rechnung tragen sollten, und zwar:
Arbeitsrechtlicher Einladungsanspruch zur betrieblichen Rosenmontagsfeier?
Was aber tun, wenn man auf eine Quelle stößt, die sich sehr ansprechend und umfassend Rechtsfragen widmet, die sich im Karnevalsalltag stellen? Da bleibt nur eins: Eine Online-Empfehlung schreiben.
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