Am Rosenmontag …

Ehre, wem Ehre gebührt. Unter Beachtung dieser Maxime wurden hier schon zweimal am Rosenmontag Themen aufgegriffen, die der besonderen Stimmung dieses Tages Rechnung tragen sollten, und zwar:

Arbeitsrechtlicher Einladungsanspruch zur betrieblichen Rosenmontagsfeier?

Etwas Ernstes zum Rosenmontag

Was aber tun, wenn man auf eine Quelle stößt, die sich sehr ansprechend und umfassend Rechtsfragen widmet, die sich im Karnevalsalltag stellen? Da bleibt nur eins: Eine Online-Empfehlung schreiben.

Hier ist diese Online-Empfehlung:

JURios

JURios spielt phonetisch, wie der Untertitel „kuriose Rechtsnachrichten“ erkennen lässt, auf Kuriositäten im Recht an, und dies nicht nur mit Karnevalsbezug. Als Karnevalsspezifisch seien aber als dem heutigen Tag geschuldet hervorgehoben:

Jannina Schäffer, Weiberfastnacht: Darf ich fremden Personen die Krawatte abschneiden?

Jannina Schäffer, Karneval vor Gericht: Bonbon-Treffer sind kein Grund zur Klage!

Die Rechtsfrage der Bonbon-Treffer hat es heute sogar in die Radio-Nachrichten geschafft. Als Kindheitserinnerung und zugleich als Strategie zur Verhinderung dieses Schadensfalls sei beigesteuert, dass wir seinerzeit mit umgestülpten Regenschirmen zum Auffangen der Süßigkeiten gearbeitet haben.

Um zum Schluss aber doch noch etwas Eigenes beizusteuern, sei verwiesen auf:

Formulierungshilfen zur Beweiswürdigung für die Referendarausbildung

Diesbezügliche Anregungen können nämlich der dort besprochenen Entscheidung des LG Köln zum Unfall eines Busses der Karnevalsgesellschaft “Treue Husaren“ am Wieverfastelovend entnommen werden. Aus dieser Entscheidung sei ein Kernsatz zitiert, der es leider nicht bis zum amtlichen Leitsatz geschafft hat:

Es ist nämlich gerichtsbekannt, daß – abweichend von den Überzeugungen mancher Nicht-Rheinländer – Karneval in Köln eine todernste Sache ist, die keineswegs leicht genommen werden darf […].

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