Archiv für Juli 2023

„Ein Federstrich“ oder „Drei berichtigende Worte“?

Die Annahme ist nicht gewagt, dass wir alle schon im Studium in der einen oder anderen Vorlesung dem berühmten Kirchmann-Zitat begegnet sind, nach dem eine Aktion des Gesetzgebers ganze Bibliotheksbestände zu Makulatur machen kann. Das Problem ist nur: Das Zitat ist in zwei Versionen unterwegs, ein Faktum, das eine Google-Recherche unschwer zu Tage fördert. Die eine Version spricht von einem „Federstrich des Gesetzgebers“, die andere nennt „drei berichtigende Worte“ des Gesetzgebers als Ursache dafür, dass möglicherweise eine nennenswerte Anzahl juristischer Bücher ihre Relevanz verliert. Fragt sich, welche der beiden Versionen die von Kirchmann gewählte Originalformulierung richtig zitiert.

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Bayer/Schmidt, Die juristische Dissertation

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Promotion zu verfassen, ist gut beraten, sich vorab möglichst umfassend zu informieren. Das ist leichter gesagt als getan. Denn selbst wenn man Personen kennt, die bereits promovieren oder promoviert haben, so handelt es sich doch um individuelle Erfahrungen und Eindrücke, die sich nicht ohne weiteres generalisieren lassen. Diese Lücke schließt das Buch „Die juristische Dissertation“ von Dr. Daria Bayer und Dr. Jan-Robert Schmidt.

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Barrierefreies Jura-Studium: Wo stehen wir?

Jeder, der Jura studiert bzw. studiert hat, weiß, dass mit diesem Studium zahlreiche Herausforderungen verbunden sind. Gleiches gilt für das Rechtsreferendariat. Wie gestaltet sich dieser Ausbildungsweg, wenn man blind ist? Darüber berichtet in einer äußerst hörenswerten Folge des LTO-Podcasts „Irgendwas mit Recht“ der blinde Jurist Hendrik Lonnemann.

Die beruhigende Botschaft vorab:

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Augen auf bei Recherche-Voreinstellungen

Im Jura-Studium ist die vorlesungsfreie Zeit nicht so frei, wie man sich das gerne wünschen würde. In dieser Zeit sind nämlich häufig Hausarbeiten bzw. Seminararbeiten anzufertigen. Hier darf – und soll man – mit Hilfsmitteln arbeiten. Im Vordergrund steht dabei sicherlich mit die Datenbankarbeit. Die Kunst, mit juristischen Datenbanken effektiv zu arbeiten, wird oft unterschätzt. Deshalb empfiehlt es sich, an Schulungen teilzunehmen, die von Datenbank-Anbietern oder Bibliotheken an den Universitäten in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Es empfiehlt sich sogar, es nicht bei einer Teilnahme zu belassen. Denn die Datenbank-Anbieter stellen immer wieder neue Funktionen zur Verfügung, die man kennenlernen sollte. Heute möchte ich auf eine Voreinstellung aufmerksam machen, die mir bei meinen Recherchen hin und wieder in die Quere kommt.

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Wer kennt OLGA?

Das OLG Stuttgart hat einen IBM-Massenverfahrensassistenten zur Fallbearbeitung in Dieselabgasverfahren pilotiert. Anlass war die Flut an Berufungen in Dieselsachen (eine fünfstellige Zahl, Tendenz steigend). Traditionelle Arbeitsweisen erwiesen sich angesichts dieser Masse als unzureichend. Deswegen setzte man sich folgendes Entwicklungsziel:

Die fertige Lösung sollte in der Lage sein, relevante Parameter aus umfangreichen Schriftsätzen zu extrahieren und die Fälle auf Basis dieser Daten passenden Kategorien und entsprechenden Beschlusstypen zuzuordnen. So wird als Grundlage für die in richterlicher Unabhängigkeit zu treffenden Entscheidungen eine solide Datenbasis vorbereitet, die Fehleranfälligkeit minimiert und dadurch die Nutzerakzeptanz erhöht.

https://de.newsroom.ibm.com/2022-12-07-OLG-Stuttgart-pilotiert-IBM-Massenverfahrensassistenten-zur-Fallbearbeitung-in-Dieselabgasverfahren

Mittlerweile gibt es einen Prototyp, der diesem Anforderungsprofil entspricht. Der „Massenverfahrensassistent“ für Dieselverfahren hatte Gestalt angenommen. Aber ist mit Bezug darauf die Rede vom „Stuttgarter Massensverfahrensassistenten“? Nein, alle sprechen diesbezüglich von „OLGA“. Warum?

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