Archiv für August 2021

§ 151 BGB: Die Tücke der schnellen Lektüre

Heute möchte ich mal wieder über einen Fehler berichten, der mir bei der Korrektur von Klausuren aufgefallen ist. Denn: Aus Fehlern kann man lernen.

Zu prüfen war, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. In diesem Zusammenhang hatte sich der Klausurbearbeiter mit der Frage beschäftigt, ob Antrag und Annahme vorliegen. Was die Annahme angeht, wurde dann vertreten, dass diese entbehrlich sei, weil die Voraussetzungen von § 151 S. 1 BGB vorliegen. Was muss man dazu sagen?

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§ 23a IfsG: Die Sorge um den rechten Gesetzestext

In der FAZ vom 31.07.2021, S. 29 wurden Ausführungen zu einer Impfpflicht nach § 23a IfsG gemacht. Dabei wurde die Vorschrift wie folgt zitiert:

Wenn und soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten im Sinne des § 3 Absatz 11 des Bundesdatenschutzgesetzes über dessen Impfstatus und Serostatus erheben, verarbeiten und nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.

Welcher Reflex aus dem Jurastudium meldet sich da zu Wort?

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Fremde bewegliche Sache in § 303 Abs. 1 StGB?

Heute mal wieder ein Ausflug ins Strafrecht. Bei der Korrektur von Klausuren ist mir folgende Formulierung bei der Prüfung einer Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB aufgefallen:

A müsste eine fremde bewegliche Sache beschädigt haben.

Welche Frage stellt sich hier?

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„Zulässig“ = „nicht offensichtlich unzulässig“? „Begründet“ = „nicht offensichtlich unbegründet“?

Nein, von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20), veröffentlicht am 05.08. 2021, soll hier nicht die Rede sein. Mit diesem Beschluss ist entschieden worden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.

Betrachtet werden soll vielmehr die Berichterstattung in der FAZ zu dem vorangegangenen Eilverfahren. Dazu war unter der Überschrift „Die vermaledeiten 86 Cent – Karlsruhe entscheidet über die Erhöhung der Rundfunkgebühren“ folgendes zu lesen:

ARD, ZDF und Deutschlandradio legten umgehend Verfassungsbeschwerde ein. Sie sehen die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit verletzt, die auch eine angemessene Finanzierung vorsieht. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hatte 86 Cent Erhöhung empfohlen, mit der eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro bis 2024 geschlossen werden sollte. Die Eilanträge der Anstalten lehnte das Gericht ab, weil es keine Belege dafür sah, dass das Programm ohne Erhöhung unmittelbar zusammenbrechen würde. Die Anträge selbst jedoch seien zulässig und begründet, so die Richter. Sie urteilen nun, ob die De-facto-Ablehnung des Gesetzes durch Sachsen-Anhalt zulässig war.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.08.2021, Nr. 179, S. 10; Hervorhebung nicht im Original

Worüber wundert man sich bei der Lektüre dieses Textes?

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Basics zur Gliederung einer Hausarbeit

Weiter geht es in der Themenreihe „Hausarbeit“. Zu einer jeden Hausarbeit gehört eine Gliederung. Da diese gleich zu Beginn der Arbeit steht, kann man schon einmal einen guten Eindruck beim Korrektor hinterlassen, wenn man eine fehlerfreie Gliederung erstellt. Dazu einige elementare Tipps. Wer sie für zu elementar hält, ist schon auf der sicheren Seite.

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