Archiv für Arbeitsrecht

Schadensgeneigte / gefahrgeneigte Arbeit vs. betrieblich veranlasste Arbeit

Bei Tempel/Graßnack/Kosziol/Seyderhelm, Materielles Recht im Zivilprozess, 6. Aufl. 2014, § 30 Rn. 38 heißt es:

Die dargestellten Grundsätze finden Anwendung beim Haftungsausschluss zugunsten des Unternehmers nach § 104 SGB VII und des Mitbeschäftigten nach § 105 SGB VII aufgrund eines Arbeitsunfalls sowie beim Haftungsausschluss zugunsten des Dienstherrn nach § 46 II BeamtVG. Ein weiterer Fall ist die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei Schädigung des Arbeitgebers durch einen aufgrund schadensgeneigter Arbeit freigestellten Arbeitnehmer (Erstschädiger) und einen nicht privilegierten Zweitschädiger.

Worüber könnte man hier bei der Lektüre stolpern?

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Trainerentlassung per Handy? Kann mir wirklich per Handy gekündigt werden?

Da ist er wieder, der alte „Dauerbrenner“: Die Trainerentlassung per Handy am 27.01.2018:

Das Aus für Stuttgarts Trainer Hannes Wolf (36) kam in der Nacht. Kurz nach 23 Uhr am Samstagabend, also sechs Stunden nach dem 0:2 gegen Schalke, wurde ihm seine Entlassung mitgeteilt – per Handy.

Aber: Geht das überhaupt so?

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Arbeitsrechtlicher Einladungsanspruch zur betrieblichen Rosenmontagsfeier?

Der Rosenmontag gibt immer wieder Anlass, interessante Rechtsfragen rund um diesen „Feiertag“ zu erörtern. Auch die Gerichte werden häufig – wie die einfache Datenbankrecherche mit dem Suchwort „Rosenmontag“ belegt – mit derartigen Problemen befasst. Für den anstehenden Rosenmontag am 12.02.2018 hatte das Arbeitsgericht Köln die Frage zu klären, ob – und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen – ein freigestellter Arbeitnehmer Anspruch auf eine Einladung zur betrieblichen Rosenmontagsfeier hat.

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Die Weihnachtsfeier hat so ihre Tücken

Wenn ich es mir einfach machen wollte, würde ich jetzt auf die Geschichte vom Weihnachtsmann zurückgreifen, dem der Osterhase gleichgestellt wurde. Aber so einfach darf ich es mir nicht machen.

Deswegen hier „was anneres“ und im Umfeld von Weihnachten Nützliches (wenn auch nicht Grundstudiumsrelevantes).

Dazu folgender Fall:

In einem Betrieb findet eine – von der Betriebsleitung vorab genehmigte – Weihnachtsfeier in einer Abteilung statt. Als Programm ist in der Einladung für die Abteilung ein gemeinsames Kaffetrinken genannt, an das sich eine Wanderung anschließen soll. Gemäß diesem Plan brach die Abteilung zusammen mit der Abteilungsleiterin nach dem Kaffeetrinken zur vorgesehenen Wanderung auf. Dabei rutschte eine Teilnehmerin aus und verletzte sich. Ist dieser Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen?

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Krankmeldung per Whatsapp oder SMS?

Studienbegleitend, im Schwerpunktbereich und zur Examensvorbereitung empfiehlt sich in der Rubrik „Beruf und Chance“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Lektüre der Kolumne „Mein Urteil“. Am 18./19.02.2017 befasst sich dort (Seite C2) Doris-Maria Schuster mit der Frage, ob man sich per WhatsApp oder SMS krankmelden darf.

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