Generalanwälte beim EuGH

In meiner mündlichen Prüfung im Examen im Jahr 2014 wurde ich gefragt, wie viele Generalanwälte am EuGH tätig sind. Ich habe in den für die Prüfung zugelassenen Sartorius in Art. 252 AEUV nachgeschaut. Dort steht in Absatz 1:

Der Gerichtshof wird von acht Generalanwälten unterstützt. Auf Antrag des Gerichtshofs kann der Rat einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.

Also ging ich – wie auch Kaiser/Horst/Horst, Prüfungswissen Jura für die mündliche Prüfung, 2014, S. 27 – davon aus, dass am EuGH acht Generalanwälte tätig sind.

Jedoch wurde von der Ermächtigung in Satz 2 des Art. 252 AEUV Gebrauch gemacht. Dazu heißt es im Amtsblatt 2013, L 179, S. 92:

ABl. 2013, L 179, S. 92

 

 

 

 

Dort ist wie folgt von einer Erhöhung die Rede:

ABl. 2013, L 179, S. 92 - 1

Schon mit Wirkung zum 01. Juli 2013 waren also neun Generalanwälte beim EuGH tätig. Mit Wirkung zum 07. Oktober 2015 werden elf Generalanwälte beim EuGH arbeiten.

Schön wäre natürlich auch eine Fußnote im Sartorius. Kaiser/Bannach sprechen in der 2. Auflage 2015 von „Prüfungswissen Jura für die mündliche Prüfung“ jetzt auch von neun Generalanwälten (S. 27).

Unterstützt werden die Richter von neun Generalanwälten.

Leider fehlt aber immer noch die Information, dass es mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 elf Generalanwälte geben wird. Auch wenn das Buch erst Anfang 2015 erschienen ist, datiert das Vorwort vom August 2014. Jedoch ist der Beschluss des Rates zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits am 25.06.2013 ergangen, sodass die Information den Autoren bereits vorgelegen haben sollte.

PilgerWir merken uns:

Nach Art. 252 I 1 AEUV wird der EuGH von acht Generalanwälten unterstützt. Jedoch hat der Rat auf Antrag des Gerichtshofs die Zahl der Generalanwälte erhöht (Art. 252 I 2 AEUV):

– Seit dem 01.07.2013 sind neun Generalanwälte beim EuGH tätig.

– Ab dem 07.10.2015 wird der EuGH durch elf Generalanwälte unterstützt.

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