„Zweifellos“ verbreitet Zweifel

Berthold Hinrich Haustein formuliert in der JA 2015, 351 (353) wie folgt:

§ 242 I StGB setzt zunächst die Wegnahme einer fremden Sache voraus. Die Flasche ist zweifellos eine Sache, beweglich und auch fremd (Wessels/Hillenkamp aaO Rn. 74, 78, 79).

Die Frage, die sich nun stellt, ist die, ob wir in unseren Klausuren ähnlich schreiben sollten. Haustein verwendet ein Wort, von dessen Gebrauch häufig abgeraten wird. Welches?

Das Adverb „zweifellos“ wird in Klausuren nicht gerne gelesen.

Bringewat, Methodik der juristischen Fallbearbeitung, 2007, Rn 195:

5. Kraftausdrücke und Übertreibungen. Juristische Klausuren und Hausarbeiten sollen in der Sache, d.h. durch die Schlüssigkeit ihrer Argumente überzeugen. Kraftmeierei und „Hurra-Geschrei“ haben deshalb in der schriftlichen Darstellung der Fallbearbeitung nichts zu suchen. Wenn von „offensichtlich richtig“ oder von „ganz zweifellos“, […] die Rede ist, sollte nachgeforscht werden, welche Argumentationsschwächen mit solchen Kraftausdrücken verdeckt werden.

Schoch, Übungen im Öffentlichen Recht, 2000, S. 85:

Im übrigen ist die Ausdrucksweise schon zur Verdeutlichung der Sachaussage klar, der Stil sachlich. Das schließt Polemiken und Übertreibungen (z.B. „zweifellos“, „ganz eindeutig“) aus.

Freund, Strafrecht Allgemeiner Teil, S. 466:

„Formulierungen wie „zweifellos“, „offensichtlich“, „eindeutig“, „keinesfalls“ indizieren das Fehlen von Argumenten.

Fahl, JA 2008, 350 (356):

Dagegen sollten alle »Füllwörter« schon dem Gebot, kurz zu schreiben, zum Opfer fallen: »vollständig«, »gänzlich«, »selbstverständlich« sind reif für den Rotstift, »zweifelsohne« und »zweifellos« ohne Zweifel auch (wenn es Zweifel gibt, werden sie durch beschwichtigende Floskeln nicht beseitigt und wenn nicht, brauchen wir sie nicht).

Flasche

 

Wir sehen: Das Adverb „zweifellos“ sollte, wie viele andere Füllwörter, in Klausuren vermieden werden. Wenn wir versucht sind, solche Worte schreiben wollen, sollten wir darüber nachdenken, ob es sich um eine Stelle mit Argumentationsschwäche handelt. Das ändert aber nichts daran, dass die Flasche „zweifellos“ eine Sache ist.

6 comments

  1. 123 sagt:

    Schlimmer finde ich die Behauptung, bei „Wessels/Hillenkamp aaO Rn. 74, 78, 79“ stünde etwas über Flaschen als potentielles Diebesgut.

    • klartext-jura sagt:

      Danke für den Kommentar. In der Tat: Bei Wessels/Hillenkamp aaO steht in den Randnummern 74, 78, 79 nur etwas zu den Begriffen „Sache“, „beweglich“ und „fremd“, aber nichts zur Flasche. Das ist zweifellos „schlimmer“ als die Verwendung des Wortes „zweifellos“ – d´accord :-).

  2. Berthold Haustein sagt:

    Vielen Dank für die freundlichen Hinweise, auch wenn ich mir sicher bin, dass sich nicht nur ich sondern auch Kollegen freuen würden, wenn wir konstruktive Kritik auch direkt zu hören bekommen 😉

    Was das „zweifellos“ angeht, haben Sie/habt Ihr natürlich (man könnte sagen „zweifellos“) Recht, in der JA hat das nichts verloren… Als Korrektor sehe ich das allerdings nicht so streng, da ich schon verstehen kann, wieso man beim Schreiben von Klausuren das Bedürfnis hat, zum Ausdruck zu bringen, dass man an einer Stelle bewusst keine weiteren Ausführungen macht. Am Ende des Tages geht es ja auch noch um den Inhalt und nicht nur um die Form…

    Was die Fußnote angeht, fehlt in der Tat ein „Vergleiche“ bzw. „Zu den Definitionen siehe…“. Auch sowas soll vorkommen…

    Viel Spaß noch beim bloggen!

    • klartext-jura sagt:

      Vielen Dank auch meinerseits. Über den Vorschlag, die hier im Blog Betroffenen direkt zu informieren, will ich gerne nachdenken. Es freut mich sehr, dass Sie bei der Korrektur einen großzügigen Maßstab anlegen, was Formulierungen wie „zweifellos“ angeht. Auf diese Art von Großzügigkeit möchte ich eigentlich auch mit meinem Blog hinwirken. Leider weiß ich aber, dass es Korrektoren gibt, die auf bestimmte Schlüsselworte „allergisch“ reagieren.

  3. Tim sagt:

    Wurde mir in meiner ersten Hausarbeit angestrichen. Man dürfte schon knapp schreiben, aber ohne solche betonenden Füllworte. War der Grund für den Abzug eines Punktes für den Stil.

    • klartext-jura sagt:

      Danke für den „Erfahrungsbericht“. Mit meinem Blog möchte ich auch dazu beitragen, dass man nicht in solche Fallen tappt. Schön ist es natürlich, wenn man als Korrektor dieses Thema so liberal sieht wie Berthold Haustein.

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