Altersgrenze bei Facebook?

Eben habe ich bei Radio Homburg in der Reihe „Rechtstipps“ folgendes gehört.

Moderatorin:

Facebook ist ja in aller Munde […]. Was muss man überhaupt beachten beim Anmelden? Ab welchem Alter darf man sich anmelden? Und was passiert eben mit meinen Daten wenn ich meinen Account lösche?

Das alles haben wir Rechtsanwalt Thomas Backes von der Kanzlei Gebhardt und Kollegen gefragt. Sein Spezialgebiet ist u.a. IT-Recht. Er ist also hier der perfekte Ansprechpartner.

Herr Backes erstmal, ab welchem Alter darf man sich denn überhaut bei Facebook anmelden? Gibt’s da ne Altersbeschränkung?

Rechtsanwalt Backes:

Das ist altersunabhängig. Die Eltern haben natürlich ne Überwachungspflicht. Sie sind ja für die Sorge des Kindes zuständig. Die müssen danach gucken, dass das Kind da entsprechend in keine Abhängigkeit gerät. Aber da gibt es keine Altersbeschränkung in dem Sinne.

Richtig?

Nein. In den Facebook-AGB’s steht unter „Registrierung und Kontosicherheit“ in Punkt 5 – ganz im Stil der 10 Gebote – geschrieben:

Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du unter 13 Jahre alt bist.

Und auch in der Hilfe wird das deutlich vermerkt:

Wie hoch ist das Mindestalter für die Registrierung bei Facebook?

Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um dich bei Facebook registrieren zu können.

Zugegeben: Die vollständige Kontrolle des Mindestalters gelingt Facebook nicht. Trotzdem gibt es natürlich rechtlich aus den genannten Gründen diese Altersbeschränkung.

Ab dem 25.05.2018 wird dann Art. 8 der Datenschutzgrundverordnung gelten:

Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

1. In den Fällen, in denen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a zur Anwendung kommt, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes, dem direkt Dienste der Informationsgesellschaft angeboten werden, bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr oder, sofern im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehen, bis zu einer niedrigeren Altersgrenze, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf, nur rechtmäßig, wenn und insoweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

1a. Der für die Verarbeitung Verantwortliche unternimmt unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen, um in solchen Fällen nachzuprüfen, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.

2. Absatz 1 lässt das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten, wie etwa die Vorschriften zur Gültigkeit, zum Zustandekommen oder zu den Rechtsfolgen eines Vertrags in Bezug auf ein Kind, unberührt.

Also: Es gibt eine Altersgrenze für Kinder bei Facebook und es wird auch weiterhin eine geben.

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