Halver Hahn

Nehmen wir an, eine mündliche Prüfung beginnt damit, dass uns das hier abgebildete Foto gezeigt wird. Wir werden dann gefragt, mit welchem Rechtsgebiet wir das Foto in Verbindung bringen würden. Antworten könnte man mit „Zivilrecht“. Wahrscheinlich würde im weiteren Verlauf der Prüfung dann gefragt werden, an welche Thematik innerhalb des Zivilrechts wir zu denken haben. Hat jemand eine Idee?

Auf dem Bild sehen wir ein Roggenbrötchen, Käse und Würzzutaten. Der rheinische Ausdruck für dieses Essen ist „Halver Hahn“.

Wenn nun ein Gast, der diese Terminologie nicht kennt, in einem Restaurant einen „Halven Hahn“ bestellt und kein Hähnchen, sondern das oben abgebildete Gericht erhält, mag er verärgert sein. Es stellt sich jenseits dieser Verärgerung die Frage, was der Vertragsgegenstand ist. Bei einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) wird man auf den im Rheinischen üblichen Sprachgebrauch abstellen müssen. Damit bezieht sich der Antrag des Gastes auf einen Halven Hahn im Sinne des beschriebenen Käsebrötchens.

Allerdings wusste der Gast nicht, dass sich sein Antrag bei Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont auf ein Käsebrötchen erstrecken würde. Deshalb ist an die Möglichkeit einer Anfechtung zu denken. Als Anfechtungsgrund kommt ein Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) in Betracht, denn: Unser Gast weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er damit sagt.

Und wenn man hier die Prüfung noch „weiterlaufen“ lassen möchte, dann könnte man zusätzlich über einen Schadensersatzanspruch nach § 122 Abs. 1 BGB nachdenken und in diesem Zusammenhang z.B. über den Unterschied zwischen einem positiven und einem negativen Interesse sprechen.

Tele-Jura hat den Fall anschaulich und lehrreich zugleich in einem unterhaltsamen Video zusammengefasst – unbedingte Empfehlung!

3 comments

  1. XY sagt:

    Winfried Schwabe, Lernen mit Fällen, BGB AT, Richard Boorberg Verlag 😉 Dort findet man ihn auch.

  2. XY sagt:

    Super Video! Zehn Jahre später, in dieser Qualität, mit nicht vergänglichem Humor und augenscheinlicher „Low-Budget“-Produktion, macht es wirklich Spaß sich sowas anzuschauen. Bin inspiriert und es wäre sicherlich eine coole Idee, sowas nachzumachen. Die AG bekommt dann eine extra Stunde, aber am Wochenende und mit Dreharbeiten. ;D

  3. […] Thema „Halver Hahn“ wurde hier im Blog ja bereits besprochen. Ein Besuch in dem Restaurant „früh bis […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert