Die Hand als gefährliches Werkzeug?

In letzter Zeit scheinen sich die Ohrfeigen-Fälle unter prominenter Beteiligung zu häufen. Anlass genug, klausurrelevante Fragen aus diesem Kontext zu analysieren. Beginnen wir mit folgender Problematik: Können für die Zufügung von Verletzungen verwendete Körperteile als gefährliches Werkzeug eingestuft werden?

Wie stets zu Beginn der relevante Gesetzestext:

§ 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

[…]

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nach der allgemein anerkannten Definition ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art der Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, ein gefährliches Werkzeug.

Aber ist die eigene Hand ein solcher Gegenstand? Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach eher nicht. Ob die Strafrechtsdoktrin wohl diesem allgemeinen Sprachgebrauch folgt? Ja: Körperteile des Täters scheiden grundsätzlich als Werkzeug aus, da § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB auf ein vom Körper des Täters trennbares Mittel Bezug nimmt. Hinzu tritt, dass nur so das notwendige gegenständliche Plus der Qualifikation gegenüber der Begehung ohne Tatmittel gegeben ist.

Anders sieht es dann aber z.B. bei einem beschuhten Fuß aus. Insofern hat der BGH judiziert:

„Der Einsatz eines beschuhten Fußes kann im Einzelfall die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs darstellen, wenn es sich um festes Schuhwerk handelt und die Art der Verwendung, insbesondere bei Tritten gegen bestimmte Körperteile, erwarten lässt, dass dadurch erhebliche Verletzungen entstehen.“

BGH, Beschl. v. 16.6.2015, 2 StR 467/14

Mit dieser Differenzierung im Sinn kann man also sagen: Die bloße Hand ist kein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, was dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.

Ein Kommentar

  1. XY sagt:

    Interessant, danke für den Beitrag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert