Am Abend des 5. April entwickelte Gesundheitsminister Lauterbach bei Markus Lanz folgendes Argument:
„Beim Marco Buschmann war das Argument mit der Maskenpflicht, das er vorgetragen hat, dass es juristisch nicht möglich wäre, eine Maskenpflicht weiter zu verordnen, weil es deutschlandweit keine Bedrohung der Gesundheitsversorgung mehr gab. Und das ist ein juristisches Argument. Er ist der Justizminister. Jedes Gesetz dieser Art muss durch die Ressortabstimmung, das heißt, selbst wenn ich das Gesetz ganz alleine gemacht hätte, Buschmann hätte gar nicht mitverhandelt, ich hätte ein eigenes Gesetz gemacht, wär die Maskenpflicht auch nicht gegangen, weil ich wär dann mit dem Gesetz in die Ressortabstimmung gegangen, und dann hätte Buschmann, der Justizminister gesagt, das geht juristisch nicht. Jetzt sagen wir mal folgendes: Ich hätte das Gesetz nicht gemacht, sondern Olaf Scholz. Olaf Scholz hätte gesagt, das ist ein wichtiges Gesetz, ich mach das jetzt. Dann wär’s ebenfalls nicht gegangen. Weil dann hätte es immer noch durch die Ressortabstimmung gemusst. Und wenn der Justizminister, der dann zuständig ist, sagt ‚Das gibt das Recht nicht her‘, wär’s nicht möglich gewesen. Somit also nur damit, ich will’s einfach von der Logik her … .“
Das klingt so, als hätte der Justizminister in der Ressortabstimmung ein Vetorecht – sogar gegenüber dem Bundeskanzler. Hat das so seine Richtigkeit?
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