Archiv für Öffentliches Recht

Neues Katzenschutzgesetz der Landesregierung im Saarland?

Als Katzenfreundin habe ich im Mitteilungsblatt meiner Heimatstadt Blieskastel vor nicht allzu langer Zeit erfreut folgendes gelesen:

Neues Gesetz – neue Richtlinien und Schutzmechanismen für die häufig auch verwildert auftretenden Tiere – Im Zuge des kürzlich im Saarland in Kraft getretenen neuen Katzenschutzgesetzes der Landesregierung hat der Mimbacher Ortsrat mit Unterstützung einer Tierfreundin eine Initiative gestartet.

Blieskasteler Nachrichten, Ausgabe 25/2022, Die Verwaltung informiert

Ein Gesetz der Landesregierung? Das ruft geradezu nach einer juristischen Quellensuche.

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Vetorecht des Justizministers gegen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung?

Am Abend des 5. April entwickelte Gesundheitsminister Lauterbach bei Markus Lanz folgendes Argument:

„Beim Marco Buschmann war das Argument mit der Maskenpflicht, das er vorgetragen hat, dass es juristisch nicht möglich wäre, eine Maskenpflicht weiter zu verordnen, weil es deutschlandweit keine Bedrohung der Gesundheitsversorgung mehr gab. Und das ist ein juristisches Argument. Er ist der Justizminister. Jedes Gesetz dieser Art muss durch die Ressortabstimmung, das heißt, selbst wenn ich das Gesetz ganz alleine gemacht hätte, Buschmann hätte gar nicht mitverhandelt, ich hätte ein eigenes Gesetz gemacht, wär die Maskenpflicht auch nicht gegangen, weil ich wär dann mit dem Gesetz in die Ressortabstimmung gegangen, und dann hätte Buschmann, der Justizminister gesagt, das geht juristisch nicht. Jetzt sagen wir mal folgendes: Ich hätte das Gesetz nicht gemacht, sondern Olaf Scholz. Olaf Scholz hätte gesagt, das ist ein wichtiges Gesetz, ich mach das jetzt. Dann wär’s ebenfalls nicht gegangen. Weil dann hätte es immer noch durch die Ressortabstimmung gemusst. Und wenn der Justizminister, der dann zuständig ist, sagt ‚Das gibt das Recht nicht her‘, wär’s nicht möglich gewesen. Somit also nur damit, ich will’s einfach von der Logik her … .“

Das klingt so, als hätte der Justizminister in der Ressortabstimmung ein Vetorecht – sogar gegenüber dem Bundeskanzler. Hat das so seine Richtigkeit?

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Die 23 fehlenden Stimmen der Grünen im Saarland – ein rechnerisches Mysterium?

Der Postillon (Achtung, Satire!) titelte vergangene Woche „23 Saarländer Grünen-Wähler erwachen nach wilder Party: „So, und jetzt müssen wir dringend wählen gehen. Es ist doch noch Sonntag, oder?“ In dem Beitrag heißt es dann:

„Allmählich begreifen die 23, dass sie nicht nur bis in die Morgenstunden gefeiert, sondern auch den kompletten Sonntag verschlafen haben. „Haha, krass“, sagt Susanne und zuckt mit den Schultern. „Aber es wird ja jetzt kaum auf unsere paar Stimmen angekommen sein. Wer will Kaffee?“

In den Medien ist insgesamt vielfach der Eindruck vermittelt worden, dass 23 zusätzliche Wählerinnen und Wähler für die Grünen den Einzug in den Landtag ermöglicht hätten. Aber ist dies tatsächlich so?

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Die sieben Verfassungsorgane

Aktuelle politische Geschehnisse wie die gestrige Wahl des Bundespräsidenten bieten immer wieder Anlass, darüber in mündlichen Prüfungen zu sprechen. Dieses Muster ist prüfungstechnisch so durchgehend, dass man es bei der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung nicht außer Acht lassen sollte. Aber auch unabhängig davon gibt es Fragestellungen, mit denen man klassischerweise in mündlichen Prüfungen rechnen muss. Eine davon sei heute hier gestellt. Von dieser Frage hatte ich glücklicherweise bereits im Uni-Repetitorium „Öffentliches Recht“ gehört und traf dann auch tatsächlich in meiner mündlichen Prüfung der ersten Juristischen Prüfung auf dieses Thema. Die Frage lautete wie folgt: Nennen Sie die Verfassungsorgane, die Sie kennen.

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„Freiheit“, „Sicherheit“, „Gesundheit“ im GG

In der FAZ vom 11.09.2021 steuert René Schlott in einem Leserbrief auf S. 7 folgende Beobachtung bei:

Im Gegensatz zur Zeit Kants gibt es heute eine UN-Kinderrechtskonvention und eine geschriebene Verfassung in Deutschland, die Menschen- und Bürgerrechte garantiert. Das Grundgesetz war bei seiner Entstehung 1948/49 gedacht und konzipiert als eine Verfassung der Freiheit, die Worte Sicherheit und Gesundheit kommen darin nicht einmal vor. Freiheit durchzieht als Grundprinzip den gesamten Grundrechtekatalog. Ihre Einschränkung ist möglich, bedarf aber der Rechtfertigung und einer schlüssigen Begründung. Individuelle Ängste zählen nicht dazu.

Da ist natürlich die Versuchung groß, die Terminologie-Behauptung zum Grundgesetz durch eine Recherche zu überprüfen.

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