Kann man noch jemandem trauen? Kindgreen oder Kingreen?

kindgreen

 

Beinahe wäre mir ein Fehler passiert. In der beck-eBibliothek heißt es, dass im Buch Polizei- und Ordnungsrecht von Pieroth/Schlink/Kniesel die Bearbeiter Kindgreen/Poscher seien:

kindgreen-poscher

 

 

Dabei handelt es sich aber bei dem Namen „Kindgreen“ um einen Tippfehler.

Der Verfasser heißt „Kingreen“. Ein Blick in den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek zeigt das:

polizei- und ordnungsrecht

 

Richtig wäre also: Kingreen. Dann finden wir auch die Webseite des Professors. Das wäre dann der endgültige Beweis, denn Professoren werden ihren Namen auf der eigenen Webseite wohl richtig schreiben ;-).

Was lernen wir daraus? Wenn uns der Autor, den wir zitieren wollen, vom Namen her nicht bekannt ist, dann lohnt sich ein Blick in den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, denn Tippfehler können immer vorkommen.


Update:

Seit dem 06.05.2015 ist die Schreibweise des Namens in der beck-eBibliothek korrigiert worden. Möglicherweise ist dem hiesigen Blog-Beitrag eine gewisse Kausalität dazu im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel zuzuschreiben :-).

 

2 comments

  1. […] juristischer Autoren haben so ihr eigenes Schicksal. Nach Kingreen alias Kindgreen und Fikentscher alias Finnischer folgt nun Löhnig, der nicht selten auch als […]

  2. […] den Datenbanken falsch geschrieben werden (vgl. dazu zum Beispiel den Beitrag hier im Blog „Kann man noch jemandem trauen? Kindgreen oder Kingreen?„). Aber das dürfte eher eine Seltenheit […]

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