Archiv für Juni 2018

§ 1357 BGB: „Geschäfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs“ oder: „Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs“?

Heute ein paar Erwägungen zur in § 1357 BGB angesprochenen „Schlüsselgewalt“, die man besser nicht mehr so nennen sollte.

Brenneisen schreibt zu dieser Vorschrift:

Dritte sollen sich unabhängig davon, welcher Ehegatte das zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie erforderliche Geschäft abgeschlossen hat, wegen ihrer Forderungen an beide Ehegatten halten können, unabhängig davon, welcher Ehegatte über Einkommen oder Vermögen verfügt.

(Familien- und Erbrecht, 3. Aufl. 2015, S. 15)

Es geht – nach Brenneisen – in § 1357 BGB also um „Geschäfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie“. Doch ist das so richtig?

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„ne ultra petita“ im Prüfungsgespräch

Heute wieder einmal etwas aus der Reihe „Fragen und Antworten“, diesmal rund um den Grundsatz „ne ultra petita“.

Frage 1: Was besagt der Grundsatz „ne ultra petita“ im Kern?
Frage 2: Gilt der Grundsatz im Zivilprozess?
Frage 3: Gilt der Grundsatz im Verwaltungsprozess?
Frage 4: Gilt der Grundsatz im Strafprozess?
 

„Wer einem anderen einen Schaden zufügt“ …

Seitdem sich herumgesprochen hat, dass hier auch juristische Einsprengsel in Filmen besprochen werden, habe ich wieder einen Tipp bekommen.

In dem Film „Sechs Richtige und ich“ der am 29.08.2017 um 20:15 bei Sat 1 ausgestrahlt wurde, heißt es bei Minute 48:13:

Und wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Alte Juristenweisheit.

Ist das wirklich eine zutreffende weise Beschreibung der Rechtslage?

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Kriminalistische List: Vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt?

Ob mir im Referendariat einmal ein Fall kriminalistischer List über den Weg laufen wird, steht in den Sternen. Mein informeller Unterstützerkreis in Sachen „Rechtsrelevante Fragen in Krimis“ hat mich aber wissen lassen, dass im Tatort „Todesspiel“ am 4.5.2018 so gegen 21.22 Uhr beim WDR der undercover ermittelnde Polizeibeamte Perlmann auf die Frage, ob er so ermitteln dürfe, wie folgt geantwortet habe:

Kriminalistische List ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.

Das wirft die Frage auf: Hat er Recht?

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