
Die Bild-Zeitung berichtet über den Heinze-Erbstreit. Auf Einzelheiten der kontroversen Familiendebatte soll es hier nicht ankommen, sondern nur auf einen erbrechtlich relevanten Punkt. Es heißt in dem Bericht:
Marijke Heinze wollte ihren Söhnen im Falle ihres Ablebens die Erbschaftssteuer ersparen. Deshalb verzichtete sie nach dem Tod ihrer Eltern auf ihr Erbe (Immobilien im Wert von rund einer Million Euro, ein Seegrundstück in Brandenburg und zwei kleinere Eigentumswohnungen bei Freiburg) und überschrieb alles in einer Erbengemeinschaft auf ihre Jungs. Sie ließ sich lediglich den Nießbrauch eintragen.
Wir können dieses Zitat nun aufgreifen, um einen Aspekt in juristischer Hinsicht zu präzisieren. Was ist damit gemeint, dass Marijke Heinze nach dem Tod ihrer Eltern auf ihr Erbe „verzichtete“?
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