Archiv für August 2023

Schlägt analog manchmal digital?

Die Frage aus der Überschrift stellte sich mir kürzlich bei einer Recherche in beck-online. Dabei bin ich auf folgende bibliographische Angaben gestoßen:

Prädidenten des Deutschen Patentamts 11. Februar 1950 Aktz.: II c 844/49

Rechte des Pfändungspfandgläubigers an einer nicht bekanntgemachten Patentanmeldung

Deutsches Patentamt ( Prädidenten ), Bescheid vom 11.02.1950 – II c 844/49

Sollte man das so ungeprüft per Copy and Paste in eine Fußnote aufnehmen?

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Wikisource hat sich um die Rechtsgeschichte verdient gemacht

Wer wissenschaftlich arbeitet, wird sich immer wieder eine Frage stellen: Existiert die Fundstelle, die ich nachschlagen möchte digital oder ist ein Gang in die Bibliothek angezeigt? Bei der Frage der digitalen Verfügbarkeit sind die „klassischen“ Datenbanken mit Sicherheit ein guter Anlaufpunkt. Aber findet man dort auch das Reichsgesetzblatt oder das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes? Beide Gesetzblätter können im Rahmen der historischen Auslegung von Bedeutung sein.

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Ausgangskontrolle für anwaltliche Schreiben mit ChatGPT?

Kürzlich berichtete bei LinkedIn ein Anwalt über ein Schreiben, das er vor einiger Zeit von einem Kollegen erhalten habe. Dieses Schreiben lautete wie folgt:

Scheiße Sehr geehrter Herr Kollege,

Unsere Mandantin hat mit Eingabe zum LG Lüneburg vom 31. August 2017 verbindlich erklärt, dass sie den Vergleich laut Protokoll vom 07. August 2017 nicht widerrufen wird. Demgemäß hat sie auch den Vergleich bis 7. September 2017 nicht widerrufen. Der Vergleich ist damit rechtskräftig zustande gekommen.

Entstanden war dieses merkwürdige Anwaltsschreiben offensichtlich aufgrund eines Missgeschicks bei einem Diktat mit Spracherkennung. Es wurde spekuliert, dass das anstößige Eingangswort sich möglicherweise darauf bezogen habe, dass bei Diktatbeginn Kaffee verschüttet worden sei. Andere Szenarien sind gleichfalls denkbar. Wie dem auch sei: Wie ließe sich sowas vermeiden?

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Elektronisches Bundesgesetzblatt – wie zitieren?

Manchmal wirken sich wichtige Entwicklungen im Recht direkt im Studienalltag aus. So verhält es sich mit der Einführung des Elektronischen Bundesgesetzblatts. Die Möglichkeit, das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form zu führen, ist in Art. 82 Abs. 1 GG vorgesehen:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt kann in elektronischer Form geführt werden. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt. Das Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt ein Bundesgesetz.

Aber wo ist da nun die Konsequenz für den Studienalltag?

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