Wikisource hat sich um die Rechtsgeschichte verdient gemacht

Wer wissenschaftlich arbeitet, wird sich immer wieder eine Frage stellen: Existiert die Fundstelle, die ich nachschlagen möchte digital oder ist ein Gang in die Bibliothek angezeigt? Bei der Frage der digitalen Verfügbarkeit sind die „klassischen“ Datenbanken mit Sicherheit ein guter Anlaufpunkt. Aber findet man dort auch das Reichsgesetzblatt oder das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes? Beide Gesetzblätter können im Rahmen der historischen Auslegung von Bedeutung sein.

In den uns bekannten juristischen Datenbanken finden wir das Reichsgesetzblatt bzw. das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes nicht. Daraus folgt aber erfreulicherweise nicht, dass man eine Bibliothek aufsuchen muss, wenn man das Reichsgesetzblatt oder das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes konsultieren möchte. In einigen Bibliotheken kann es auch vorkommen, dass alte Gesetzblätter im Archiv, aber nicht im Lesesaal zur Verfügung stehen.

Eine praktische Lösung bietet Wikisource. Es handelt sich um eine Sammlung von Texten und Quellen, die entweder urheberrechtsfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. Sucht man dort nach „Reichsgesetzblatt“ erhält man u.a. folgenden Treffer:

„Reichsgesetzblatt (Deutschland), von 1871 bis 1945, von 1867 bis 1871 als Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes“

Unter der Rubrik „Commons“ kann man sich durch Scans der Dokumente durchklicken. Anders als bei Einträgen in Wikipedia muss man sich hier übrigens nicht die Frage stellen, ob die Quelle zitierfähig ist. Es geht nämlich um einen Blick in die digitalisierte Originalquelle. Diese muss dann auch nicht nach Wikisource zitiert werden. Vielmehr kann unmittelbar die Fundstelle im Reichsgesetzblatt als Beleg genannt werden. Wer trotzdem den Hauch des Papiers und die Atmosphäre der Bibliothek liebt, kann natürlich – wie gewohnt – in der Bibliothek arbeiten :-).

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