Heute einmal wieder etwas aus der Rubrik „Europarecht im Alltag“. Letzte Woche habe ich Chia-Samen gekauft. Soll ja gesund sein, und man kann sein eigenes Öl daraus pressen.
Auf der Rückseite der Verpackung war dann aber – was die Freude etwas trübte – zu lesen:
„Gemäß der Novel Food VO (EG) 258/97 und Beschluss 2012/50/EU dürfen täglich maximal 15 Gramm Chia-Samen verzehrt werden.“
Sollte da für die EU verbindlich (“dürfen“) eine tägliche Verzehrobergrenze von 15 g festgelegt worden sein? Hat man unionsrechtlich in meine Verzehrgewohnheiten eingegriffen? Haben wir einen Fall von Über-Regulierung vor uns?