Archiv für Zivilrecht

„Saldo von 13.000 €“ = ?

In der Anfängerklausur „Freud und Leid liegen nah beieinander“ von Ntzemou/Oidtmann in der ZJS 2019, 477 ff. geht es u.a. um die Berechnung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich. Im Sachverhalt heißt es:

„Das Konto von M wies bei der Eheschließung ein Saldo von 13.000 € auf.“

Wenn man nun versucht, auf dieser Basis das Anfangsvermögen von M zu bestimmen, stellt sich die Frage, was unter „Saldo“ zu verstehen ist.

Weiterlesen

Rechtsfähigkeit der GbR

Der erste Beitrag für dieses Jahr soll auf eine Rechtsänderung aufmerksam machen, die ganz praktische Bedeutung für viele Klausuren haben kann. Seit der „Weißes Ross“-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2001 steht fest, dass die (Außen-)GbR Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Problematisch war aber bis zuletzt, wie ausführlich diese „nicht-mehr-Problematik“ in einer Klausur aufzubereiten ist (vgl. dazu den Beitrag „Die Rechtsfähigkeit der GbR in der Klausur, oder: Bringt der Mittelweg den Tod?„). Was hat sich jetzt diesbezüglich zum 01.01.2024 getan?

Weiterlesen

Rücktrittsrecht vs Widerrufsrecht

In der ADAC Motorwelt (Nr. 1 Frühling 2023) findet sich auf Seite 83 die Kategorie „Fragen Sie die Anwältin“. Hier wird an die Tatsache angeknüpft, dass immer mehr Autos online gekauft werden. Deshalb wird an dieser Stelle über die damit verbundenen Vor- und Nachteile informiert. Es heißt u.a.:

Im Kaufvertrag sollte alles stehen, was Sie mit dem Verkäufer mündlich besprochen haben, denn: Unterschreiben Sie vor Ort, gibt es anders als beim reinen Onlinekauf kein Rücktrittsrecht.

Beim reinen Onlinekauf soll es also ein Rücktrittsrecht geben. Hat das so seine Ordnung?

Weiterlesen

Die GmbH und das Handelsgesetzbuch: Ein Klausurtipp

In Klausuren, die im Handels- und Gesellschaftsrecht spielen oder zumindest Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht aufweisen, stellt sich häufig die Frage, ob auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Vorschriften für Kaufleute anwendbar sind. Von diesem Ausgangspunkt her denkend könnte man geneigt sein zu analysieren, ob die GmbH die in § 1 HGB genannten Voraussetzungen für einen Kaufmann erfüllt. § 1 Abs. 1 HGB legt fest, dass Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs – also des HGB – ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Was ein Handelsgewerbe ausmacht, können wir dann § 1 Abs. 2 HGB entnehmen:

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Das ist eine Prüfung, die in einer Klausursituation doch einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht. Aber spielt § 1 HGB in unserer Konstellation, also wenn wir in einer Klausur vor der Frage stehen, ob auf eine GmbH die Vorschriften für Kaufleute anwendbar sind, überhaupt eine Rolle?

Weiterlesen

Gegenvormund: Wo ist er geblieben?

Es gibt Literatur zum Thema „Gegenvormund“, die sich auf dem Stand von 2023 befinden soll. Doch gibt es überhaupt noch den Gegenvormund?

Bis zum 31.12.2022 gab es in § 1792 BGB a.F. eine Regelung zum Gegenvormund:

(1) Neben dem Vormund kann ein Gegenvormund bestellt werden. Ist das Jugendamt Vormund, so kann kein Gegenvormund bestellt werden; das Jugendamt kann Gegenvormund sein.
(2) Ein Gegenvormund soll bestellt werden, wenn mit der Vormundschaft eine Vermögensverwaltung verbunden ist, es sei denn, dass die Verwaltung nicht erheblich oder dass die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist.
(3) Ist die Vormundschaft von mehreren Vormündern nicht gemeinschaftlich zu führen, so kann der eine Vormund zum Gegenvormund des anderen bestellt werden.
(4) Auf die Berufung und Bestellung des Gegenvormunds sind die für die Begründung der Vormundschaft geltenden Vorschriften anzuwenden.

Sind die Vorschriften zum Gegenvormund durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht mit Wirkung zum 01.01.2023 nun verschoben worden?

Weiterlesen