„Folterkonvention“ oder „Anti-Folterkonvention“?

Anti-FolterHeute geht es um ein Thema, das besonders für Schwerpunktstudierende im Bereich internationales Recht interessant sein könnte. Es kann aber anderen Studierenden ebenfalls nützlich sein, weil sich das Problem in gleicher Weise in anderen Fächern stellen kann. Worum geht es? Um die Abkürzung von Gesetzen / Übereinkommen / … .

Werfen wir einen Blick in den Sartorius II. Unter Nr. 22 finden wir das

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Nun stellt sich die Frage, wie wir dieses Übereinkommen in Klausuren abkürzen können, weil der Titel doch recht lang ist. Blättern wir im Sartorius II eine Seite weiter, so finden wir die Abkürzung

UN-Folterkonv.

Aber sollten wir wirklich so abkürzen? Nach kurzem Nachdenken fällt auf, dass die Abkürzung zumindest unglücklich ist. Dies scheint man in der Sartorius II-Redaktion an anderer Stelle auch gemerkt zu haben, denn unter Nr. 22a findet sich im Sartorius II das

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Hier wird als Abkürzung

Antifolterkonvention

vorgeschlagen. Das trifft den Titel und den Inhalt besser. Ergänzt man hier noch Fakultativprotokoll (was man auch abkürzen kann), so hat man sowohl für Nr. 22 als auch für Nr. 22a eine passende Abkürzung gefunden.

Dass die Abkürzung von Nr. 22 auch systematisch zu einer uneinheitlichen Terminologie im Sartorius II führt zeigt ein Vergleich mit dem unter Nr. 140 abgedruckten Übereinkommen:

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Hier wird als Abkürzung

Europ. Antifolterkonv.

verwendet.

Wir sehen: Wir sollten in Klausuren nicht vorschnell eine Abkürzung verwenden, ohne uns Gedanken darüber zu machen, ob die Abkürzung geeignet ist.

Wir sehen zudem: Die Abkürzungsvorschläge aus Gesetzessammlungen können wir nicht unkritisch übernehmen.

P.S. Ich habe selbst erlebt, wie in einer Vorlesung eine Antwort, in der von „UN-Folterkonvention“ die Rede war, kritisiert wurde. Daran sieht man, dass eine solche Antwort auch in einer mündlichen Prüfung ein Problem sein könnte. Es handelt sich also nicht um einen Fall von „minima non curat praetor“.

2 comments

  1. Lion sagt:

    Ich empfehle ja grundsätzlich die englische Abkürzung „CAT“. Klingt niedlich, dahinter steckt jedoch „Convention Against Torture“. Wesentlich griffiger.

    • klartext-jura sagt:

      Danke für die Anregung. Da sehe ich nur ein Problem. Die UNO hat die Abkürzung CAT bereits anderweitig vergeben:
      „The Committee Against Torture (CAT) is the body of 10 independent experts that monitors implementation of the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment by its State parties.“

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