WhatsApp, das AG Bad Hersfeld und die Folgen …

Der 247 (!) Randnummern umfassende Beschluss des AG Bad Hersfeld vom 15.05.2017 (F 120/17 EASO) im Rahmen der Anordnung einer gerichtlichen Maßnahme bei Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 Abs. 1 BGB hat im Internet für Furore gesorgt, weil das Gericht sich zur Zulässigkeit der WhatsApp-Nutzung folgendermaßen geäußert hat:

Wer den Messenger-Dienst „WhatsApp“ nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

Wer durch seine Nutzung von „WhatsApp“ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

(Leitsatz Nr. 5)

Ob dies nun dazu führen wird, dass das Gebiet rund um das AG Bad Hersfeld zur Whatsapp-freien Zone wird?

Das steht nicht zu erwarten. Denn der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg „veranstaltet … Bürgersprechstunden auch mittels des beliebten Messenger-Dienstes „WhatsApp“.“

Der Einstieg in diesen Service gestaltet sich wie folgt:

Ab sofort können Sie mit Landrat Dr. Michael Koch und seinem Team über die internetbasierte Chat-Software WhatsApp in Kontakt treten. Dazu muss die offizielle Version von WhatsApp auf Ihrem Smartphone installiert und die Nummer +49 151 520 625 24 z. B. als „Landrat Dr. Koch“ im Telefonbuch Ihres Handys abgespeichert sein. Für die erste Anmeldung öffnen Sie WhatsApp und schreiben eine kurze Nachricht mit Ihrem Vor- und Familiennamen sowie dem Wort „Anmeldung“ (Beispiel: Max Mustermann Anmeldung).

Das lässt sich ja wohl als Einladung an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zur Installation und Nutzung von Whatsapp verstehen.

Wie sagte doch das AG Bad Hersfeld?

Wer den Messenger-Dienst „WhatsApp“ nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

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