Noch ein (letzter) Nachtrag zu Weihnachten

Letzte Woche gab es ja einen ersten Nachtrag zu Weihnachten, diesmal folgt ein letzter zweiter. Er berichtet über eine Weihnachtsaktion von Vodafone. Da der gesamte bei dieser Aktion erzielte Erlös einem wohltätigen Zweck zugute kam, bestehen keine Bedenken, hier darauf einzugehen. Die Idee von Vodafone bezog sich auf die erste SMS, die überhaupt verschickt wurde. Und die hatte einen Weihnachtsbezug.

Von diesem Weihnachtsbezug der ersten SMS war hier 2018 schon einmal die Rede. Die erste SMS vom 3. Dezember 1992 hatte nämlich den Inhalt „Merry Christmas“. Was hatte sich nun Vodafone mit Bezug dazu ausgedacht? Die Versteigerung eines Non-Fungible-Tokens (NFT).

Ein „Nicht austauschbarer“ (non-fungible) Token ist eine digitale, in einer Blockchain gesicherte „Wertmarke“, die einem bestimmten Vermögensgegenstand zugeordnet ist. Als solche Vermögensgegenstände kommen beispielsweise digitale Inhalte wie Musikstücke, Memes oder computergenerierte Kunstwerke in Frage. Man hat es demnach mit einer Art Zertifikat zu tun, das dem Inhaber desselben eine singuläre Beziehung zu dem in Bezug genommenen Vermögensgegenstand einräumt.

(Zur näheren Erläuterung und juristischen Einordnung vgl. Hoeren/Prinz: Das Kunstwerk im Zeitalter der technischen
Reproduzierbarkeit – NFTs (Non-Fungible Tokens) in rechtlicher Hinsicht, CR 2021, S. 565-572.)

Was hat nun Vodafone in die „Vermögenstüte“ (hier spricht man von „assets“) für den Non-Fungible-Token gepackt? In erster Linie eine „Nachbildung des ursprünglichen Kommunikationsprotokolls, das die weltweit erste SMS übermittelt hat“. Beigefügt ist ein von Vodafone ausgestelltes „Certificate of Authenticity”.

(Vgl. zu den Einzelheiten die Pressemitteilung von Vodafone. Von dort auch das Bild.)

Warum hat nun Vodafone diese Aktion durchgeführt? Der Grund ist einfach: Die erste SMS wurde im Vodafone-Netz verschickt. Eingebracht hat die Versteigerung 107.000 Euro, die an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gespendet wurden.

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