Zum 8. Geburtstag des Blogs: Ein praktischer Klausurtipp

Zum 8. Geburtstag des Blogs soll nicht von den besonderen Eigenschaften der Zahl „Acht“ die Rede sein. Diese gibt es durchaus. Großfeld hebt unter anderem hervor, dass jede ungerade Zahl ab drei aufwärts zum Quadrat erhoben immer ein Vielfaches von acht mit Rest 1 ergibt (Zeichen und Zahlen im Recht, Tübingen, 2. Aufl. 1995, S. 32; s. dort zur acht noch S. 155f.). Und wie schon beim 7. Geburtstag kann erneut auf einen guten Beitrag bei Wikipedia zur Acht verwiesen werden. Heute soll stattdessen ein Blick in den juristischen Alltag geworfen werden, der an § 288 Abs. 2 BGB i.d.F. bis zum 28.07.2014 anknüpft. Diese alte Fassung lautete:

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Seitdem lautet § 288 Abs. 2 BGB wie folgt:

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz also zu neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Lässt sich daraus etwas Praktisches lernen (außer dass das Gesetz sich geändert hat)?

Ja, sogar etwas Klausurpraktisches. Wer nämlich jahrelang die „acht Prozentpunkte“ im Kopf hatte, könnte geneigt sein, einfach mit den „acht Prozentpunkten“ zu argumentieren, ohne noch einmal ins Gesetz zu schauen. Das ist im Übrigen eine Gefahr bei allen Gesetzesinhalten, die sich gedanklich verfestigt haben. Also (das ist jetzt der versprochene Klausurtipp): Lieber einmal mehr als einmal weniger zum Gesetzestext greifen, um das Gelernte und scheinbar Stabile zu überprüfen.

Hier noch die bisherigen Geburtstagsbeiträge:

Zum 7. Geburtstag des Blogs: Die „mystische Zahl“ Sieben im BGB

Zum 6. Geburtstag des Blogs: Ist die „6“ eine Glückszahl?

Zum 5. Geburtstag des Blogs: Die Gratwanderung zwischen „postulationsfähig“ und „prostitutionsfähig“

Zum 4. Geburtstag des Blogs: Vier Fäuste für ein Halleluja.

Zum 3. Geburtstag des Blogs: Aller guten Dinge sind drei.

Zum 2. Geburtstag des Blogs etwas Ernsthaft-Kritisches: Rezension von Numerius Negidius

Zum 1. Geburtstag des Blogs etwas Heiter-Lockeres: Das Böse ist immer und überall

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